Wann müssen sich Mieter nach einem Umzug ummelden? Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung? Wer ist Wohnungsgeber? Was Mieter wissen müssen - lesen Sie weiter …
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung? (Formular in Downloads)
Wenn sich Mieter bei einer neuen Adresse melden, müssen sie innerhalb von zwei Wochen die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Ausgestellt wird sie vom Wohnungsgeber, also üblicherweise vom Vermieter. Dieser bestätigt mit dem Dokument, dass der Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.
Wer ist der Wohnungsgeber?
Zwar regelt das Bundesmeldegesetz eindeutig, dass der Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen muss. Doch der Wohnungsgeber ist nicht immer der Vermieter.
Wie schnell nach einem Umzug müssen sich Mieter ummelden?
Mieter haben zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Bei dieser Anmeldung sollten sie neben dem Personalausweis auch die Wohnungsgeberbestätigung dabei haben.
Müssen Mieter auch ihre Zweitwohnungen anmelden?
Ja. Auch für Zweit- oder Nebenwohnungen müssen sich Mieter anmelden. Auch in diesem Fall ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.
Bundesmeldegesetz: Im Zweifel mit dem Amt sprechen!
Wie bei allen rechtlichen Fragen gilt auch beim Bundesmeldegesetz: Es kann immer individuelle Sonderfälle geben, die im Gesetzestext nicht explizit berücksichtigt sind. Wer in einem solchen Sonderfall nicht weiß, wann und ob er sich an- oder abmelden muss, sollte sich im Zweifel immer an das zuständige Amt wenden. In vielen Städten gibt es zudem Bürgertelefone, die individuelle Fragen schnell und unbürokratisch beantworten können.
Folgen Sie uns.