Das Gesetz sieht vor, dass bei Neuvermietung einer Wohnung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. In welchen Gebieten die Mietpreisbremse greift, legen die einzelnen Länder fest. Bundesländer mit einem angespannten Wohnungsmarkt und zum Beispiel Universitätsstädte haben sich bereits geäußert, dass sie die Mietpreisbremse schnell umsetzen wollen. Besonders Berlin will bereits in den nächsten Wochen aktiv werden.
Neben der Mietpreisbremse tritt mit dem verabschiedeten Gesetz auch das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Kraft. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen.
Folgen Sie uns.