Die gesetzliche Änderung durch das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlen muss. Deshalb wird meistens der Vermieter die Kosten für die Maklerprovision tragen. Mieter zahlen grundsätzlich keine Vermittlungsprovision mehr, es sei denn, sie haben den Makler ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail beauftragt und dieser ist ausschließlich für den Mieter tätig. Der Verkauf ist nicht vom Bestellerprinzip betroffen, d. h. hier gelten unterschiedliche Vereinbarungen, welche Partei die Maklerprovision zahlen muss.
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