Donnerstag, 08.02.2018

Alles dreht sich um das Grundbuch

Überraschend kommt für Sie als Käufer die Mitteilung des Notars, dass Sie trotz der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages durch alle Beteiligten noch nicht Eigentümer des Grundstücks geworden sind. Eigentümer des Grundstücks sind Sie rechtlich erst dann, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind. Das organisiert Ihr Notar für Sie. Vorher sind jedoch noch einige Voraussetzungen zu erfüllen:

So müssen erforderliche behördliche Genehmigungen und Bescheide vorliegen. Ferner ist im Interesse des Verkäufers in einem Grundstückskaufvertrag meist eine Anweisung enthalten, nach der der Notar die Eigentumsumschreibung erst beantragen darf, wenn der Verkäufer die Zahlund des Kaufpreises bestätigt oder der Käufer dem Notar diese Tatsache nachgewiesen hat.

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