Montag, 02.11.2015

Ab 01.11.: Meldebestätigung wieder Vermieterpflicht

-Vermieter: Der Vermieter ist konkret mit Name und Anschrift zu bezeichnen.Sofern mehrere Personen Vermieter sind, sind alle Personen konkret zu bezeichnen.

- Meldepflichtiger Vorgang: Hier soll mittels Ankreuzen gewählt werden, ob es sich um einen Einzug oder Auszug handelt. Das Datum ist anzugeben.

- Wohnung: Die Anschrift der Wohnung ist anzugeben. Es wird empfohlen, auch die Lage der Wohnung im Haus anzugeben.

- Meldepflichtige Personen: Hier sind alle ein- bzw. ausziehenden Personen anzugeben - auch Kinder.

- Datum: Der Mieter muss die Meldebestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Ein- bzw. Auszug erhalten haben.

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