- Meldepflichtiger Vorgang: Hier soll mittels Ankreuzen gewählt werden, ob es sich um einen Einzug oder Auszug handelt. Das Datum ist anzugeben.
- Wohnung: Die Anschrift der Wohnung ist anzugeben. Es wird empfohlen, auch die Lage der Wohnung im Haus anzugeben.
- Meldepflichtige Personen: Hier sind alle ein- bzw. ausziehenden Personen anzugeben - auch Kinder.
- Datum: Der Mieter muss die Meldebestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Ein- bzw. Auszug erhalten haben.
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